ArbG Saarbrücken, vom 24.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 589/13
Unschlüssige Schadensersatzklage wegen Verletzung arbeitszeitlicher Vorschriften bei unzureichenden Darlegungen zum geltendgemachten Verlust an Lebenszeit
LAG Saarland, Urteil vom 09.04.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 145/13
DRsp Nr. 2014/9684
Unschlüssige Schadensersatzklage wegen Verletzung arbeitszeitlicher Vorschriften bei unzureichenden Darlegungen zum geltendgemachten Verlust an Lebenszeit
1. Zur schlüssigen Darlegung eines Schadensersatzanspruches nach den §§ 280, 282 in Verbindung mit § 241 Abs. 2BGB gehört auch eine nachvollziehbare Beschreibung des entstandenen Schadens sowie des daraus entstehenden finanziell begehrten Ausgleichs.2. Für den Umfang des Schadens trägt die geschädigte Arbeitnehmerin grundsätzlich ebenso die Behauptungs- und Beweislast wie für alle anderen anspruchsbegründenden Tatsachen, insbesondere für den haftungsbegründenden Tatbestand; das gilt auch für einen Schadensersatzanspruch aufgrund unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 1BGB oder bei Verletzung eines anerkannten Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Abs. 2BGB.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.