Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 7. Kammer - vom 4. Juni 2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ¼.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 7. Kammer - vom 4. Juni 2024 für beide Rechtszüge auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren die Unterlassung der Fortführung eines Vergabeverfahrens.
Die Antragsteller sind Träger der freien Jugendhilfe, die im örtlichen Bereich des Antragsgegners Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Form der Schulbegleitung erbringen.
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