Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 11. Januar 2023 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der antragstellende Betriebsrat macht im Beschwerdeverfahren zuletzt noch die Unterlassung der ohne seine Zustimmung erfolgten Beauftragung externer Stellen mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: Arbeitgeberin) geltend.
1. 2.
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