Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach vom 08.04.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Rechte des Europäischen Betriebsrats der A.-Gruppe in Europa / Beteiligter zu 1) (im Folgenden: EBRA) und dem herrschenden Unternehmen dieser Gruppe in Europa, der Beteiligten zu 2) (im Folgenden: Beteiligte zu 2) auf der Grundlage des § 36 EBRAG iVm. der "Vereinbarung zwischen der A.-Gruppe in Europa und den Betriebsräten sowie betrieblichen Arbeitnehmervertretungen aus den zur A.-Gruppe gehörenden Betrieben in Europa über die Bildung und zur Arbeit eines europäischen Betriebsrats A." (im Folgenden: EBRA-Vereinbarung) - über die konkrete Ausübung eines Informationsrechts gegenüber den Arbeitnehmervertretungen in England am 24.04.2014.
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