Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 4. September 2023 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren ebenfalls auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Untersagung des Inverkehrbringens eines Hygieneprodukts.
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