Die am 10. Dezember 1958 geborene Klägerin trat am 01. Februar 1989 als Fluggastabfertigerin in die Dienste der Beklagten, einem Tochterunternehmen der ... .
Mit Schreiben vom 13. August 1996 (Ablichtung Bl. 5 bis 7 d. A.) kündigte die Beklagte der Klägerin außerordentlich und hilfsweise ordentlich zum 31. Dezember 1996 mit der Begründung, die Klägerin habe sich und ihr Kind am 27. Juni 1996 mit einem falschen Status auf die Warteliste eines Fluges gesetzt, wodurch einige Mitarbeiter mit günstigeren Flugprivilegien nicht hätten mitfliegen können.
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