1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 08.01.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Kosten für die Teilnahme des Klägers an einer "Fortbildung zum Rettungsassistenten".
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