Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 16.02.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.756,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf
- 608,14 € seit 20.02.2008- 567,58 € seit 20.03.2008- 558,37 € seit 20.04.2008- 539,86 € seit 20.05.2008- 183,89 € seit 20.06.2008- 231,99 € seit 20.07.2008- 571,55 € seit 20.08.2008- 521,85 € seit 20.09.2008- 555,84 € seit 20.10.2008- 236,43 € seit 20.11.2008
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 71,3 %, die Beklagte zu 28,7 %.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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