Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. September 2023 -
Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle über die Umsetzung und Auszahlung des globalen "N. Annual Incentive Plans" (AIP) und der tariflichen Erfolgsbeteiligung (TEB) vom 06. April 2023 unwirksam ist.
Der Arbeitgeberin wird untersagt, den Spruch der Einigungsstelle vom 06. April 2023 durchzuführen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle, der eine jährliche Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer regelt, und über die Untersagung, diesen Spruch durchzuführen.
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