Der Umsatzsteuer-Bescheid für 2018 vom 15.02.2024 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 59.105,66 € festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die während des vorliegenden Eigenverwaltungsverfahrens begründeten Umsatzsteueransprüche des Beklagten Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) sind.
Der Kläger tritt im vorliegenden Verfahren in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der D GmbH & Co. KG (im Folgenden: Schuldnerin) auf. Gegenstand des Unternehmens der Schuldnerin war die Produktion von ... aller Art sowie der Einzelhandel mit ...(den Produkten) (für die Neutralisierung ergänzt). Die Haupttätigkeit lag in der Herstellung und dem Vertrieb von ... sowie ....
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