A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es der Deutschen Bundespost in einem Arbeitskampf gestattet ist, Beamte zu verpflichten, Arbeiten anstelle von streikenden Arbeitnehmern auszuführen.
I.
Die Beschwerdeführerin ist eine Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes, bei der sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte der Deutschen Bundespost, der Beklagten des Ausgangsverfahrens, organisiert sind. Im November 1980 führte sie einen Arbeitskampf durch, in dessen Verlauf 75 Postämter bestreikt wurden. Am Streik waren rund 25.000 Tarifkräfte beteiligt; es fielen etwa 500.000 Arbeitsstunden aus. Eine von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Notdienstregelung war seitens der Deutschen Bundespost abgelehnt worden.
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