I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.03.2024 -
Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 15.11.2023 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.424,78 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. aus 1.409,48 EUR seit dem 17.06.2023 und aus 15,30 EUR seit dem 12.12.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 15.11.2023 aufrechterhalten.
II. Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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