LAG Köln - Urteil vom 05.09.2024
6 SLa 102/24
Normen:
BGB § 280; BGB § 283; BGB § 252; BGB § 315; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 24.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1104/23

Variable Vergütung nach Zielvorgabe auf Grundlage der Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung; Verspätete Mitteilung der Unternehmensziele

LAG Köln, Urteil vom 05.09.2024 - Aktenzeichen 6 SLa 102/24

DRsp Nr. 2025/714

Variable Vergütung nach Zielvorgabe auf Grundlage der Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung; Verspätete Mitteilung der Unternehmensziele

Variable Vergütung nach Zielvorgabe deren Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist: Einzelfall zur verspäteten Mitteilung der Unternehmensziele und zur Feststellung eines Schadens.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.01.2024 - 4 Ca 1104/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280; BGB § 283; BGB § 252; BGB § 315; ZPO § 287;

Tatbestand

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