Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin zu 1 gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 5. Juni 2024 wird, soweit in ihr die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, mit folgenden Maßgaben wiederhergestellt:
a) b)
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|