LAG Köln - Urteil vom 12.12.2024
3 SLa 356/24
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
NZA-RR 2025, 602
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 13.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 424/24

Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 12.12.2024 - Aktenzeichen 3 SLa 356/24

DRsp Nr. 2025/7737

Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines Arbeitnehmers

Die Fälligkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen und der Beginn des Fristenlaufs setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den noch bestehenden Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.06.2024 - 3 Ca 424/24 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungsansprüche der Klägerin.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils vom 13.06.2024 Bezug genommen. Mit diesem Urteil hat das Arbeitsgericht Bonn die Klage abgewiesen.