Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß nach §
I.
Die Beschwerdeführerin ist mit einem als Arbeitnehmer tätigen Steuerberater verheiratet. Sie selbst stand bis zu ihrer Arbeitslosigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis. Nachdem sie arbeitslos wurde, bewilligte ihr die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosengeld nach Maßgabe der Leistungsgruppe D unter Berücksichtigung ihrer Lohnsteuerklasse V. Widerspruch, Klage und Berufung blieben ohne Erfolg.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|