BGH, vom 12.02.1963 - Vorinstanzaktenzeichen V BLw 29/62
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG
BVerfG, Beschluß vom 12.01.1967 - Aktenzeichen 1 BvR 169/63
DRsp Nr. 1996/7753
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1GrdstVG
»1. Zu den Grenzen der Befugnis des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).2. § 9 Abs. 1 des Grundstückverkehrsgesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.3. Die Genehmigung darf nach dieser Vorschrift nicht schon deshalb versagt werden, weil das Rechtsgeschäft für den Erwerber eine Kapitalanlage darstellt.«