Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 22.03.2012 - 5 Ca 1181 d/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob der Kläger bei der Leistung von Wechselschicht Anspruch auf Zahlung einer Zulage und auf zusätzlichen Urlaub hat.
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