Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 27.05.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Restvergütungsansprüche des Klägers, wobei zwischen hauptsächlich die Frage streitig ist, ob die zur Weitergabe der Tariflohnerhöhungen und zur Berücksichtigung der Stufenaufstiege bei der Berechnung der Vergütungshöhe verpflichtet ist.
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