I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 08.06.2022 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Pausenzeiten.
Der Kläger war seit dem 24. Oktober 1988 bei der Beklagten in deren Betrieb in H-Stadt als Mitarbeiter in der Produktion mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden beschäftigt. Sein Tarifentgelt nach der Entgeltgruppe 1 belief sich auf 18,52 EUR brutto pro Stunde bzw. 2.819,00 EUR brutto im Monat. Inzwischen ist er zum 31. Mai 2022 aus dem Betrieb der Beklagten ausgeschieden und in Rente gegangen.
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