ArbG Hannover, vom 17.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 272/23
Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers als freigestelltes Betriebsratsmitglied
LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.10.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 797/23
DRsp Nr. 2025/1794
Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers als freigestelltes Betriebsratsmitglied
1. Aus § 78 Satz 2 BetrVG kann sich iVm. § 611a Abs. 2BGB ein unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung ergeben, wenn sich die Zahlung einer geringeren Vergütung als Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds wegen seiner Betriebsratstätigkeit darstellt. § 37 Abs. 4BetrVG enthält insoweit keine abschließende Regelung über die Höhe des Arbeitsentgelts des Amtsträgers.2. Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen.3. Ist zwischen den Parteien unstreitig, dass bei der Arbeitgeberin eine bestimmte Stelle in der Vergangenheit zu besetzen war, und war darüber hinaus eine später erfolgte Bewerbung des Betriebsratsmitgliedes auf eine gleichartige Stelle erfolgreich, so hat das erkennende Gericht nicht darüber hinaus von Amts wegen zu ermitteln, ob das Betriebsratsmitglied bei objektiver Betrachtung die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Bekleidung der Stelle mitbrachte bzw. mitbringt. Das gilt jedenfalls in den Fällen, in denen die fachliche und persönliche Eignung nicht offensichtlich fehlt.
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