Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16. Dezember 2024 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 15.11.2024 - 2 Ca 967 c/24 - aufgehoben.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist eröffnet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen. In der Hauptsache streiten die Parteien um Vergütungsansprüche des Klägers gegen die Beklagte aufgrund einer Tätigkeit als Zahnarzt.
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