LAG Niedersachsen - Urteil vom 06.09.2024
14 Sa 348/23
Normen:
BGB § 611a; SGB V § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 13.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 193/22

Vergütungspflicht der Arbeitgeberin für angeblich von einer Mitarbeiterin in der ambulanten Pflege aufgewendete Zeiten zur häuslichen Durchführung von Corona-Tests

LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.09.2024 - Aktenzeichen 14 Sa 348/23

DRsp Nr. 2024/12221

Vergütungspflicht der Arbeitgeberin für angeblich von einer Mitarbeiterin in der ambulanten Pflege aufgewendete Zeiten zur häuslichen Durchführung von Corona-Tests

1. Die Zeiten für die Durchführung von Corona-Selbsttests durch den Arbeitnehmer eines ambulanten Pflegedienstes sind nicht als vergütungsfähige Arbeitszeiten nach dem § 611a Abs. 2 BGB anzusehen. 2. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer beim Corona-Selbsttest nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts Tätigkeiten abverlangt, die als "Arbeit" anzusehen sind, sondern er ist staatlichen Vorgaben gefolgt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 13.04.2023 - 1 Ca 193/22 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 810,35 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 611a; SGB V § 37;

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Vergütungspflicht der Beklagten für angeblich von der Klägerin aufgewendete Zeiten zur häuslichen Durchführung von Corona-Tests.