LAG Köln - Urteil vom 10.10.2024
8 SLa 13/24
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3627/23

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fundunterschlagung aufgrund von Indizien

LAG Köln, Urteil vom 10.10.2024 - Aktenzeichen 8 SLa 13/24

DRsp Nr. 2025/1494

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fundunterschlagung aufgrund von Indizien

1. Soll ein Vortrag mittels Indizien bewiesen werden, hat das Gericht zu prüfen, ob es die vorgetragenen Hilfstatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen. Dabei ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimisst. 2. Ist die Sachverhaltsvariante des Klägers von Widersprüchlichkeiten und Zufällen geprägt, ist diese nicht geeignet, die Überzeugung des Gerichts im Einzelfall zu erschüttern. Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fundunterschlagung aufgrund von Indizien

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2023 - 1 Ca 3627/23 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer hilfsweisen ordentlichen, arbeitgeberseitigen Beendigungskündigung.

1. 2. 3. 4.