1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 02.11.2022 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) (fortan: Arbeitgeberin) zur Umgruppierung der bei ihr beschäftigten Hausmeister und zur Durchführung des Zustimmungs-/Zustimmungsersetzungsverfahrens.
Die Arbeitgeberin ist eine Wohnungsgesellschaft. Sie unterhält einen Betrieb mit etwa 175 Arbeitnehmern und 9 Auszubildenden und beschäftigt in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Der Antragsteller (fortan: Betriebsrat) besteht aus 7 Mitgliedern.
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