Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. Januar 2023 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.499,00 EUR (in Worten: Achttausendvierhundertneunundneunzig und 0/100 Euro) zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 70 % und der Beklagte 30 % zu tragen.
Die Revision wird für den Beklagten zugelassen, für den Kläger wird sie nicht zugelassen.
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