I. Die am 29. Juli 1966 geschlossene Ehe der Parteien, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, wurde durch Urteil vom 17. Oktober 1985 vorab geschieden. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) war der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 13. April 1985 zugestellt worden.
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