Der im Jahre 1917 geborene Kläger war laut Handelsregistereintragung vom 6. Juni 1953 neben seinem Vater J G Geschäftsführer der am 21. Oktober 1940 gegründeten G -Maschinen-GmbH; am Stammkapital dieser Gesellschaft war er zu 5/20 und J G zu 12/20 beteiligt; weitere 3/20 hielt die Schwester des Klägers. Am 19. Dezember 1959 beschlossen die Gesellschafter die Umwandlung der GmbH in eine Kommanditgesellschaft, die am 30. Dezember 1959 ins Handelsregister eingetragen wurde; persönlich haftende Gesellschafter wurden der Kläger und J G. Diesem folgte nach dessen Ableben im Jahre 1967 die Mutter des Klägers als Kommanditistin nach; der Kläger war nunmehr der einzige persönlich haftende Gesellschafter.
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