LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.04.2025
9 SLa 431/24
Normen:
TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 27.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 975/24

Verstoß eines Tarifvertrages gegen europäisches Recht i.R.e. tariflichen Anspruchs auf Mehrstundenvergütung für Piloten und Co-Piloten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2025 - Aktenzeichen 9 SLa 431/24

DRsp Nr. 2025/10239

Verstoß eines Tarifvertrages gegen europäisches Recht i.R.e. tariflichen Anspruchs auf Mehrstundenvergütung für Piloten und Co-Piloten

Bei einem Verstoß eines Tarifvertrages gegen europäisches Recht oder § 4 Abs. 1 TzBfG kann auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23 - eine "Anpassung nach oben" erfolgen Die Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch auf Mehrstundenvergütung. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Tarifvertrag sieht eine gestaffelte Mehrstundenvergütung für Piloten und Co-Piloten erst ab der 131. monatlichen bezahlungsrelevanten Stunde vor, wobei eine weitere tarifliche Regelung ausdrücklich vorsieht, dass diese Grenze auch für Teilzeitkräfte gilt. Der Kläger isst als Teilzeitkraft mit 75 % beschäftigt und wurde im Oktober 2023 an 105,5 Stunden tätig. Für 40,5 Stunden macht er Mehrstundenvergütung geltend und beruft sich auf die Unwirksamkeit der tariflichen Regelung.

Tenor

I. Das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2024 - 10 Ca 975/24 - wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers fünf Urlaubstage gutzuschreiben.

2. 3. 4. 5.