1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2022 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Inhalt des Beschäftigungsanspruchs der Klägerin aus dem Arbeitsverhältnis.
Die Beklagte bietet eine Vielzahl von Sicherheits-Dienstleistungen an und beschäftigt über 1.000 Mitarbeiter. Sie übernahm mit Wirkung zum 01.07.2021 im Wege eines Betriebsübergangs den Betrieb der Rechtsvorgängerin K SE & Co. KG (im Folgenden: K) am Flughafen Kö im Wege einer Auftragsneuvergabe seitens der Bundespolizei für die Fluggast- und Gepäckkontrolle am Flughafen Kö. Zuvor hatten bereits diverse andere Unternehmen den Auftrag der Bundespolizei für den Flughafen Kö, darunter die F GmbH (im Folgenden: F).
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