LAG Köln - Urteil vom 19.03.2024
4 Sa 24/23
Normen:
BGB § 611a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 2919/22

Vertragsauslegung nach diversen Betriebsübergängen zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Beschäftigung; Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

LAG Köln, Urteil vom 19.03.2024 - Aktenzeichen 4 Sa 24/23

DRsp Nr. 2024/6194

Vertragsauslegung nach diversen Betriebsübergängen zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Beschäftigung; Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

Einzelfallentscheidung einer Vertragsauslegung nach diversen Betriebsübergängen zur Bestimmung der vertraglich geschuldeten Beschäftigung.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2022 - 12 Ca 2919/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Inhalt des Beschäftigungsanspruchs der Klägerin aus dem Arbeitsverhältnis.

Die Beklagte bietet eine Vielzahl von Sicherheits-Dienstleistungen an und beschäftigt über 1.000 Mitarbeiter. Sie übernahm mit Wirkung zum 01.07.2021 im Wege eines Betriebsübergangs den Betrieb der Rechtsvorgängerin K SE & Co. KG (im Folgenden: K) am Flughafen Kö im Wege einer Auftragsneuvergabe seitens der Bundespolizei für die Fluggast- und Gepäckkontrolle am Flughafen Kö. Zuvor hatten bereits diverse andere Unternehmen den Auftrag der Bundespolizei für den Flughafen Kö, darunter die F GmbH (im Folgenden: F).