Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. April 2023 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten führen das Verfahren wegen der Eingruppierung zweier als Gruppenleiterinnen in Werkstätten für behinderte Menschen neu eingestellter Arbeitnehmerinnen.
Die Beteiligte zu 1 verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderung in Frankfurt am Main gleichberechtigt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. In ihrem Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Der zu 2 Beteiligte ist die gewählte Arbeitnehmervertretung.
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