Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 11. Januar 2024 -
I.
Die Parteien haben über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten. Am 30. November 2023 hat das Arbeitsgericht das Zustandekommen eines Vergleichs festgestellt. Unter Nr. 6. des Vergleichs haben sich die Parteien auf die Erteilung eines guten Zeugnisses geeinigt, unter Nr. 8 auf die Herausgabe von Unterlagen. Das Arbeitsgericht hat auf Antrag des Klägervertreters nach Anhörung des Klägers und des Klägervertreters den Gegenstandswert auf 15.794,85 Euro festgesetzt und einen "Gesamtgegenstandsmehrwert Mehrwerte" mit 500 Euro berücksichtigt.
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