Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2012 - 22 Ca 1042/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Kapitalleistung aus betrieblicher Altersversorgung in Höhe von 86.330,19 EUR.
Der am 12. Februar 1954 geborene Kläger war seit dem 1. November 1987 bei der Beklagten beschäftigt. Seine monatliche Vergütung betrug 2.647,43 EUR
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