1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2008 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Auswirkung von Verspätungen im Busbetrieb auf die tariflich geregelte Anrechnung eines Teils der Lenkzeitunterbrechungen auf die Arbeitszeit.
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