VG Bremen, vom 11.02.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 6 V 1914/24
Vorläufige Freihaltung der Stelle Fachbereichsleitung am Schulzentrum der Sekundarstufe II; Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung; Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder einer zugeschriebenen Rasse
OVG Bremen, Beschluss vom 30.06.2025 - Aktenzeichen 2 B 56/25
DRsp Nr. 2025/8678
Vorläufige Freihaltung der Stelle "Fachbereichsleitung" am Schulzentrum der Sekundarstufe II; Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung; Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder einer zugeschriebenen "Rasse"
1. Die Bewertung eines Einzelmerkmals aus einer früheren dienstlichen Beurteilung muss nicht fiktiv fortgeschrieben werden, wenn dieses Merkmal in der aktuellen Beurteilung nicht bewertet werden konnte, weil der Dienstherr durch rechtswidriges Verhalten (hier: diskriminierende Versetzung) die (weitere) Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (hier: Leitungsaufgaben) durch den Beamten oder die Beamtin im aktuellen Beurteilungszeitraum verhindert hat.2. Ist ein für die Auswahlentscheidung maßgebliches Merkmal in der aktuellen dienstlichen Beurteilung nicht bewertet worden, ist insoweit ergänzend auf die letzte Beuteilung, in der das Merkmal bewertet wurde, zurückzugreifen, wenn das Ende ihres Beurteilungszeitraums weniger als 9 Jahre zurückliegt.3. Dafür, ob in das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung sämtliche Merkmale von Leistung, Eignung und Befähigung eingeflossen sind, sind weder die Überschriften im Beurteilungsvordruck noch die abstrakten Regelungen des Beurteilungswesens maßgeblich, sondern der materielle Inhalt der konkret streitgegenständlichen Beurteilung.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.