Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. Februar 2024 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten gemäß §
Antragsteller ist der im Unternehmen des Arbeitgebers (Beteiligte zu 2) gebildete Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl. Das Unternehmen des Arbeitgebers hat seinen Sitz und Hauptverwaltung in A, xxx1 und beschäftigt dort 65 Arbeitnehmer.
In dem 8,9 km entfernten B, xxx2 unterhält der Arbeitgeber ein Lager, wo er 39 Arbeitnehmer beschäftigt. Ferner unterhält er im 7,5 km von seinem Sitz entfernten C, xxx3, ein weiteres Lager, wo 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|