I. Die Beschwerde der zu 5. beteiligten I. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 04.10.2022 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der in der Zeit vom 9. bis 11. Mai 2022 durchgeführten Wahl zur Hauptbetriebsvertretung der US.Dienststelle "F."
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