I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.11.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 239,24 € brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2023 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird für den Kläger zugelassen. Für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlung einer weiteren variablen Vergütung für das Jahr 2022.
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