Es wird festgestellt, dass das Recht des Antragstellers, zu der Versetzung des Oberstleutnants R. (Verfügung Nr. ... des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 27. Mai 2020) angehört zu werden, verletzt wurde.
Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen werdend dem Bund auferlegt.
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Der Antragsteller, der Örtliche Personalrat beim Zentrum ... der Bundeswehr, macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme geltend.
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