Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 06.09.2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, wobei als Vorfrage zu klären ist, ob der Kläger rechtswirksam auf das Recht, Kündigungsschutzklage zu erheben, verzichtet hat.
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