1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25. Oktober 2023, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten und Arbeitsentgelt für den Monat Juli 2022.
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