Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 22.03.2016 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.05.2015 noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.05.2015 aufgelöst wurde.
Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 9.000,-- € zum 30.09.2015 aufgelöst.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die Beklagte zu 3/10 und der Kläger zu 7/10. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 3/8 und der Kläger zu 5/8.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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