I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 24.10.2023, Az.:
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an den staatlichen Realschulen Oberfranken sowie die der stellvertretenden Mitglieder vom 14.11.2022.
Die Beteiligten zu 1) bis 6) sind beim Freistaat Bayern, dem Beteiligten zu 7), beschäftigte Studienrätinnen und Studienräte und schwerbehinderte Menschen bzw. solchen gleichgestellt.
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