1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer hilfsweise ordentlich ausgesprochenen arbeitgeberseitigen Kündigung, über die Zahlung einer sogenannten Corona-Prämie sowie einen Überstundenvergütungsanspruch.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|