1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz- vom 23. November 2023, Az.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 1/4 und der Kläger 3/4 zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.
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