I. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2023 -
II. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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