1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 12.10.2023 - Aktenzeichen
2. Die Revisionsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung vom 28.11.2022.
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat mit Endurteil vom 12.10.2023 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 28.11.2022 nicht aufgelöst wurde.
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