I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserlautern -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und über die Weiterbeschäftigung des Klägers.
1. 2. 1. 2.|
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