ArbG Stuttgart, vom 06.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 BV 78/13
Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zur namentlichen Bestellung von KommunikationsbeauftragtenUnbegründete Feststellungsanträge von Betriebsratsmitgliedern zur Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei unzureichenden Darlegungen tatsächlicher Anhaltspunkte für einer Verlagerung der Betriebsratstätigkeit
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 21 TaBV 6/13
DRsp Nr. 2014/18195
Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zur namentlichen Bestellung von KommunikationsbeauftragtenUnbegründete Feststellungsanträge von Betriebsratsmitgliedern zur Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei unzureichenden Darlegungen tatsächlicher Anhaltspunkte für einer Verlagerung der Betriebsratstätigkeit
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