I. Die Parteien - der Kläger ist der Vater des Beklagten - streiten über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Klägers an einer in Familienbesitz befindlichen chemischen Fabrik. In einem vorangegangenen Schiedsgerichtsverfahren kam ein Vergleich zustande, in welchem der Kläger sich zur entgeltlichen Übertragung seines Geschäftsanteils auf seine beiden Söhne verpflichtete und diese sowie ihre Mutter als weitere Gegenleistung auf ihren Pflichtteil an seinem Nachlaß verzichteten. Da dieser Vergleich jedoch nicht vorläufig vollstreckbar war, wurde das Schiedsgerichtsverfahren fortgesetzt und ein Schiedsspruch erlassen, der dem vom Schiedsgericht für wirksam gehaltenen Vergleich entsprach.
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